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   OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98   

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https://dejure.org/1999,4174
OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98 (https://dejure.org/1999,4174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.1999 - 3 U 73/98 (https://dejure.org/1999,4174)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 3 U 73/98 (https://dejure.org/1999,4174)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.1999 - 3 U 73/98
    Da dem Beklagten ein grober Fehler anzulasten ist, trifft ihn die Beweislast dafür, daß dieser Fehler nicht ursächlich für die zum Tode führende Krankheitsentwicklung gewesen ist ( BGH NJW 1994, 801; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn 515 ).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Das OLG Hamm hat am 24.2.1999 (Az. 3 U 73/98) einer nach zweijähriger Krankheit an einem verkannten Magentumor verstorbenen 34jährigen Mutter dreier minderjähriger Kinder 50.000,- ? Schmerzensgeld zugesprochen.
  • OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01

    Beweislast im Arzthaftungsprozeß

    Dabei kommt es nach Auffassung des Senats nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs beim jeweiligen Patienten an (Senat Urteil vom 24.02.1999 - 3 U 73/98, NA-Beschluß des BGH vom 25.01.2000 - VI ZR 118/99).

    Dies geht beweisrechtlich zu Lasten der fehlerhaft handelnden Ärzte (vgl. Senat, Urteil vom 24.02.1999 - 3 U 73/98 -, NA-Beschluß BGH vom 25.01.2000 - VI ZR 118/99).

  • OLG Hamm, 18.02.2015 - 3 U 166/13

    15.000 Euro Schmerzensgeld nach verzögerter Tumorbehandlung

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs beim jeweiligen Patienten an (Senat, Urt. v. 24.2.1999 - 3 U 73/98, zitiert nach juris Rn. 25; VersR 2004, 1321, zitiert nach juris Rn. 31).
  • OLG Hamm, 06.11.2002 - 3 U 50/02

    Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    Auf diesem Hintergrund hat der Senat in Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, daß es nicht entscheidend auf Statistiken, sondern auf die Chancen des Verlaufs bei dem jeweiligen Patienten ankommt (Senat, Urteil vom 24.02.1999, 3 U 73/98, Nichtannahmebeschluß des BGH vom 25.01.2000, VI ZR 118/99).
  • OLG Hamm, 28.06.2006 - 3 U 215/05

    Arzthaftungsrecht: Beweislastumkehr zur Kausalität des Schadens bei Nachweis

    Damit ist hier - anders als in dem Senatsurteil vom 24.02.1999 (3 U 73/98) - der Zeitpunkt nicht offen geblieben, sondern durch sichere Erkenntnisse und Erfahrungen des Sachverständigen belegt, wann die für den Krankheitsverlauf entscheidende Metastasenaussaat bei Dr. N erfolgt ist; jedenfalls seit Mai 1998 haben Fernmetastasen vorgelegen.
  • LG Braunschweig, 12.11.2015 - 4 O 3112/11
    Insoweit stützt sich die Kammer auf Entscheidungen in der Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Wellner/Häcker, 33. Auflage, 2015 zu Ziff. 2627 (Nicht-Erkennen eines Magenkarzinoms, das zwei Jahre später zum Tod führte, bei einer 34-jährigen Mutter mit drei unmündigen Kindern; OLG Hamm, 24.02.1999, 3 U 73/98: 50.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 63.690,00 EUR), zu Ziff. 2633 (Mammakarzinom, das metastasiert war und nach vier Jahren chemotherapeutischer Behandlung zum Tod führte, bei einer 25-jährigen Frau; OLG Jena, 23.05.2007, 4 U 437/05: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 111.691,00 EUR), zu Ziffer 2669 (Nicht-Erkennen einer Darmkrebserkrankung bei einer jungen Frau, die nach zahlreichen Operationen und Chemotherapien zum Tod führte; Landgericht Göttingen, 29.04.2010, 2 O 280/09: 70.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 74.900,00 EUR) sowie zu Ziff. 2670 (Nicht-Erkennen einer Krebserkrankung bei einer 35-jährigen Frau mit Tod nach zwei Jahren nach Operationen und Chemotherapien; OLG Braunschweig, 30.12.2010, 1 U 37/10: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 106.046,00 EUR).
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